Energieausweis für Gebäude

 
 

Beim Immobilienkauf soll künftig die Energieeffizienzklasse ein ähnlich wichtiges Entscheidungskriterium werden, wie sie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen bereits ist.

Ab Jänner 2008 wird der Energieausweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und seiner Gebäudetechnik (Heizung und Lüftung, sowie Warmwasserbereitung) Auskunft geben.

Käufer und Mieter werden damit in die Lage versetzt, vor ihrer Entscheidung den energetischen Standard des Gebäudes und die daraus resultierenden Energie- und Nebenkosten zutreffend einschätzen und unkompliziert vergleichen zu können.

Sanierte, energieeffiziente Gebäude werden künftig Wettbewerbsvorteile gegenüber unsanierten Altbauten haben. Eine Wärmedämmung oder ein Kesseltausch wird sich durch die höhere Bewertung für den Immobilienbesitzer wieder auszahlen.  

Ein überschaubarer Mehraufwand in der Bauphase von Neubauten  ergeben sich für
 ●   Dämmung der Gebäudehülle

 ●   Einsatz hocheffizienter Fenster und Fassadensysteme 

 ●   Solarsysteme

 ●   integrierte Abwärme- und Solarenergienutzung

Höhere Bau- und Sanierungskosten stehen in einem energieeffizienten Gebäude dauerhaft niedrigeren Energiekosten, einem höheren Nutzerkomfort und Immobilienwert, sowie einem geringeren Risiko künftiger Bauschäden gegenüber.

NEUREGELUNG: Ab spätestens 1. Jänner 2008 sind bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Neubauten Energieausweise vorzulegen

Ab 1. Jänner 2009 gilt dies auch für Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Bestandsgebäuden

 

 Literatur zu diesem Thema: 

 
 ● Dämmen nur die Klügsten?
 ● Fenstertausch und Wärmedämmung
 
 

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